Wie Sterbevierteljahr beantragen?

dem Witwer schnell nehmen, wenn der Ehepartner vor seinem Tod schon eine Rente bezogen hat: Innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod kann bei der Deutschen Post AG ein Vorschuss auf die Witwen- oder Witwerrente beantragt werden. Häufig wird das sogenannte Sterbevierteljahr schon direkt über den Bestatter beantragt.

Wer hat Anspruch auf das Sterbevierteljahr?

„Sterbevierteljahr“ nennt man die drei Monate, die auf den Sterbemonat folgen. In dieser Zeit erhalten Sie die Witwen- oder Witwerrente in voller Höhe des Rentenanspruchs Ihres verstorbenen Ehepartners/Lebenspartners oder Ihrer verstorbenen Ehepartnerin/Lebenspartnerin.

Wie lange dauert es bis das Sterbevierteljahr ausgezahlt wird?

Das sogenannte “Sterbevierteljahr” wird in den ersten drei Kalendermonaten ausgezahlt, die nach dem Sterbemonat folgen. Diese Rente wird in Höhe der Rente gezahlt, die dem/der Verstorbenen zugestanden hätte. Bedingung dabei ist, das der Verstorbene bereits Rentner war.

Wie lange dauert der Antrag auf Hinterbliebenenrente?

Wenn Sie die nötigen Unterlagen ausgefüllt haben, sollten Sie sie beim Rentenversicherungsträger einreichen. Es empfiehlt sich, dies persönlich zu tun statt den Antrag und die Unterlagen per Post zu schicken. Die Bearbeitung des Antrags kann einige Wochen dauern.

Wird das Sterbevierteljahr automatisch gezahlt?

Auf das Sterbevierteljahr wird ein Vorschuss gezahlt, wenn die Auszahlung innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod des Rentners beim Renten-Service der Deutschen Post beantragt wird. Auf das Sterbevierteljahr wird eigenes Einkommen der Witwe oder des Witwers nicht angerechnet.

Wann muss ich die Witwenrente beantragen?

Voraussetzung für einen allgemeinen Anspruch ist die „allgemeine Wartezeit“, der Verstorbene muss mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben. Eine große Witwenrente beantragen kann man dann, wenn der Hinterbliebene erwerbsgemindert war, das 45.

Wer hat Recht auf Hinterbliebenenrente?

Einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente haben Ehepaare und eingetragene Lebenspartner, Kinder bis maximal 27 Jahren sowie unter bestimmten Umständen auch geschiedene Partner.

Wie wird das Sterbevierteljahr ausgezahlt?

Das Sterbevierteljahr ist die Zeit bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Monat, in dem der versicherte Ehegatte verstorben ist. Auf das Sterbevierteljahr wird ein Vorschuss gezahlt, wenn die Auszahlung innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod des Rentners beim Renten-Service der Deutschen Post beantragt wird.

Wird die Rente nach dem Tod noch 3 Monate weitergezahlt?

In den ersten drei Monaten nach dem Todesfall erhalten selbst sehr gut situierte Witwen oder Witwer – ohne Anrechnung ihres Einkommens – die volle gesetzliche Rente des verstorbenen Partners weiter.

Wie lange dauert eine Antwort von der Rentenversicherung?

Übrigens: In der Regel dauert es drei Monate, bis die Rentenversicherung Ihren Rentenantrag geprüft und bearbeitet hat.

Wie lange dauert es bis man die witwenpension bekommt?

Die Witwenpension/Witwerpension gebührt ab dem Tag nach dem Todestag der/des Verstorbenen, sofern der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach dem Tod gestellt wird.

Wie wird die ungekürzte Rente gezahlt?

Sie wird als ungekürzte Rente aus einer laufenden Rente des Verstorbenen oder der zuerwartenden Rente des Verstorbenen an den berechtigten Hinterbliebenen gezahlt. Und zwar für 3 Monate in voller Höhe. Sie ist der ungekürzte Teil der berechtigten Witwen-Witwerrente!

Wer bearbeitet den Antrag der Deutschen Rentenversicherung?

Natürlich können Sie den Antrag auch selbst ausfüllen und bei uns abgeben oder uns zuschicken. Wer Ihren Antrag bearbeitet Welcher Träger der Deutschen Rentenversicherung für Sie zuständig ist, erkennen Sie am Briefkopf unserer Schreiben.

Was sind die Fristen für Renten aus eigener Versicherung?

Bei den Fristen zählen Monate immer als volle Kalendermonate. Für Renten aus eigener Versicherung – also für Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten und Erziehungsrenten – gilt generell eine Antragsfrist von drei Monaten, sobald alle Voraussetzungen für die Rente erfüllt sind.