Was ist ein Nachtrag zum Bauantrag?

Der Nachtrag zum Bauantrag ist eine Änderung entgegen der Pläne der Baugenehmigung. Wenn das Bauvorhaben schon genehmigt ist und jetzt noch eine Veränderung der Ausführung aufgetreten ist, muss eine Nachtragsbaugenehmigung beantragt werden.

Welche Änderungen sind genehmigungspflichtig?

Das sind beispielsweise:

  • Geräteschuppen bis 30 qm.
  • Terrassenüberdachungen bis 3 m Tiefe.
  • Mauern und Zäune bis 2 m Höhe (bzw. bis 1 m an öffentlichen Verkehrsflächen)
  • Schwimmbecken bis 100 qbm Fassungsvermögen.
  • der Austausch von Türen und Fenstern.
  • Heizungs-, Lüftungs- und Abwasseranlagen (§ 66 BauO NRW)

Ist ein Bauantrag nach 3 Monaten automatisch genehmigt?

Der Bauantrag gilt nach sechs Wochen (in einigen Bundesländern vier Wochen) automatisch als genehmigt, wenn sich die Behörde nicht mit einem gegenteiligen Bescheid bei euch meldet.

Wer darf eine Baugenehmigung beantragen?

Jeder Architekt darf Bauanträge bei der Behörde vorlegen, aber nicht jeder Fachingenieur für Hochbau darf Bauanträge stellen, weil die Bauvorlageberechtigung von der Mitgliedschaft in der Berufskammer abhängt. Wer ein Architekturstudium abgeschlossen hat, ist zunächst Ingenieur.

Kann eine Baugenehmigung geändert werden?

So lange Sie ihre Baugenehmigung noch nicht in Anspruch genommen haben, kann der Bauantrag geändert werden. Eine solche Änderung nennt man auch Tektur. Je nach Art und Umfang der Änderungen muss entschieden werden, ob es sich um einen Tekturantrag oder um einen Neuantrag handelt.

Was ist ein tekturantrag?

Unter Tektur oder Tekturplanung versteht man im baurechlichen Sinne die Änderung bereits genehmigter Pläne und Antragsunterlagen. Tektur-Pläne werden benötigt, wenn bereits ein Bauantrag gestellt und dieser genehmigt wurde, beziehungsweise die Baugenehmigung vorliegt.

Kann ein Bauantrag geändert werden?

Wie lange dauert es bis ein Bauantrag genehmigt ist?

Fristen zur Baugenehmigung: Die Baugenehmigung selbst ist befristet. In Wien beispielsweise beläuft sich die Frist auf vier Jahre. Für Bauherren bedeutet dies: Innerhalb von vier Jahren nach Erteilung der Bewilligung muss mit der jeweiligen Baumaßnahme begonnen werden. In Oberösterreich beträgt die Frist drei Jahre.

Kann nur der Eigentümer einen Bauantrag stellen?

Der Bauantragsteller muss nicht Eigentümer des Baugrundstücks sein. Deshalb ist auch ein Kaufinteressent grundsätzlich berechtigt, einen Bauantrag für ein ihm nicht gehörendes Grundstück zu stellen, ohne dass es auf die Zustimmung des Grundstückseigentümers ankommt.

Kann ich als Privatperson einen Bauantrag stellen?

Ein Bauantrag ist der Antrag, den ein Bauherr bei der zuständigen Baubehörde stellt um eine Baugenehmigung für sein Bauvorhaben (Umbau, Neubau, Sanierung) zu erhalten. Der Bauherr kann den Bauantrag nicht selbst einreichen, hierfür ist eine bauvorlagenberechtigte Person notwendig.

Wie verlängert sich die Baugenehmigung?

Verzögert sich der Baubeginn, so kann die Baugenehmigung auf schriftlichen Antrag jeweils um ein Jahr verlängert werden. Ist ein Bauvorhaben bereits genehmigt und das Vorhaben soll geändert ausgeführt werden, so muss eine erneute Prüfung seitens der Bauaufsichtsbehörde stattfinden.

Wann sollte die Baugenehmigung abgewartet werden?

Die Prüfung der Baugenehmigung sollte immer abgewartet werden. Ist der Bau genehmigungspflichtig, so sollte der Bau niemals beginnen, ehe der Baugenehmigungsbescheid nicht vorliegt. Während der Prüfung der Baugenehmigung ist ein Baubeginn meist ausgeschlossen. Insofern liegt der Baubeginn nach Erteilung der Baugenehmigung.

Wie wird der Nachtrag zum Bauantrag gestellt?

Mit den neuen Plänen wird der Nachtrag zum Bauantrag gestellt. Der Nachtrag wird unter derselben Aktennummer wie der Bauantrag weitergeführt. Durch einen Nachtrag entstehen Ihnen immer zusätzliche Kosten. Zum Nachtrag gehören auch Änderungen in den technischen Anlagen. Der Nachtrag wird erneut geprüft.

Warum besteht ein Anspruch auf eine Baugenehmigung nicht?

Ein Anspruch auf eine Baugenehmigung besteht nicht. Voraussetzungen der Erteilung sind beispielsweise der korrekt gestellte Bauantrag und die Einhaltung des Nachbarschutzes. Genauso ist auch der Bebauungsplan für die Baugenehmigung von Bedeutung. Vielmehr handelt es sich bei den rechtlichen Vorgaben um ein präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt.