Wer hat das Recht zur Einsicht in die Personalakte?

Bei Personalakten ist das Einsichtsrecht in § 83 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Demnach hat der Mitarbeiter eines Unternehmens das Recht, ohne Angabe von Gründen jederzeit seine Personalakte einzusehen.

Kann ich meine Personalakte einsehen?

Um Einsicht in die Personalakte zu bekommen, reicht bereits ein formloser Antrag ohne jegliche Begründung aus. Der Arbeitgeber hat dann 30 Tage Zeit, alle erhobenen und gespeicherten Daten (auch über den Inhalt der Mitarbeiterakte hinaus) zu sammeln und dem Angestellten zur Verfügung zu stellen.

Kann ich eine Kopie meiner Personalakte verlangen?

Grundsätzlich steht dem Arbeitnehmer nur das Einsichtsrecht aus § 83 Abs. 1 BetrVG, § 26 Abs. 2 SprAuG oder aus nebenvertraglichen Ansprüchen zu. Er darf während dieser Einsichtnahme auch Kopien der Personalakte anfertigen (Herfs-Röttgen: Rechtsfragen rund um die Personalakte NZA 2013, 478, 480).

Was kommt alles in die Personalakte?

Was gehört in die Personalakte?

  • Bewerbungsunterlagen.
  • Arbeitsvertrag.
  • Abmahnungen (können nach bestimmter Zeit gelöscht werden)
  • Besondere Vereinbarungen.
  • Schriftwechsel.
  • Angaben zur Sozialversicherung.
  • Krankenkasse.
  • Steuerunterlagen.

Warum Einsicht in Personalakte?

Jeder Arbeitnehmer hat gem. § 83 Abs. 1 Satz 1 BetrVG das Recht, in die über ihn geführten vollständigen Personalakten Einsicht zu nehmen. Das Einsichtsrecht ist abgeleitet aus dem Transparenzinteresse des Arbeitnehmers, insbesondere zur Vorbereitung eines personalaktenrechtlichen Beseitigungs- oder Korrekturanspruchs.

Wer darf Bem Unterlagen einsehen?

Zugriff auf die BEM-Akte darf nur ein fest definierter, limitierter Personenkreis haben, der mit der Durchführung des BEM-Verfahrens betraut ist (sog. BEM-Team oder der BEM-Verantwortliche).

Wie komme ich an meine Personalakte?

Dass der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch auf Einsicht ist seine Personalakte hat, ergibt sich aus der Regelung von § 83 BetrVG. Er muss hierzu bei seinem Arbeitgeber die Einsicht in seine Personalakte beantragen. Normalerweise ist hierfür die Personalabteilung zuständig.

Wo wird die Personalakte geführt?

Über jede*n Bedienstete*n wird bei der Bezirksregierung eine Personalakte geführt. In der Personalakte sind alle Vorgänge über die dienstlichen und persönlichen Verhältnisse der Beamten*innen enthalten.

Was wird in der Personalakte aufbewahrt?

Neben personenbezogenen Dokumenten und Verträgen enthält die Personalakte meist auch Sozialversicherungs- und Steuerunterlagen sowie die Kopien amtlicher Urkunden. Die Aufbewahrung dient dem Zweck, Arbeitgeber und Arbeitnehmer während des bestehenden Arbeitsverhältnisses abzusichern.

Was gehört in eine Personalakte und was nicht?

Dagegen haben ärztliche Unterlagen, wie die Untersuchung durch den Betriebsarzt, nichts in der Personalakte zu suchen. Gleiches gilt für Angaben über die Religionszugehörigkeit, die politische Ausrichtung des Arbeitnehmers oder Ähnliches. Unrichtige Angaben, unbegründete Abmahnungen und Co. sind ebenfalls tabu.

Wie erstellt man eine Personalakte?

Die Personalakte handelt ist einen Ordner oder ein elektronisches Verzeichnis, in dem arbeitsrelevante Unterlagen des Arbeitnehmers gesammelt werden. Angelegt wird die Akte vom Chef beziehungsweise der Personalabteilung. Auch gibt es keine Pflicht für Arbeitgeber, überhaupt eine solche Akte über Mitarbeiter zu führen.

Wer darf die Personalakte laut Datenschutz einsehen?

Die Personalakte ist gemäß Datenschutz vertraulich zu behandeln. Sie muss ausreichend vor unbefugter Einsichtnahme gesichert sein (gemäß § 9 BDSG). Nur Personen, die in der Personalverwaltung arbeiten oder mit Personalangelegenheite betraut sind, dürfen die Akte einsehen.

Welche Einsichtsrechte haben Arbeitnehmer in der Personalakte?

Der Arbeitnehmer hat uneingeschränkte Einsichtsrechte in seine Personalakte. Dazu gehören auch die hoch sensiblen Daten und Dokumente, die sich nicht direkt in der Personalakte befinden, z. B. die BEM-Akte. 3. Wann darf die Einsicht erfolgen?

Wie kann ich meine Personalakte einzusehen?

Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, seine Personalakte einzusehen. Werden die Akten in Papierform geführt, ist dies meist aufwändig. Personalverantwortliche müssen bereit stehen, wenn der Mitarbeiter anklopft. Einfacher ist die Einsicht bei digitalen Personalunterlagen.

Wer hat Anspruch auf eine Kopie der Personalakte?

Ein Anspruch auf Anfertigung einer vollständigen Kopie der Personalakte durch den Arbeitgeber besteht nicht. Ein Anspruch auf Überlassung oder Aushändigung der Personalakte besteht in keinem Fall.

Wie erkläre ich mein Einverständnis zur Einsicht in Meine Personalakte?

Kennzahl: __________ Ich erkläre im Zusammenhang mit meiner Bewerbung mein Einverständnis zur Einsicht- nahme in meine Personalakte bei meinem aktuellen oder ehemaligen Arbeitgeber im Öffentlichen Dienst. Diese wird / wurde geführt bei der / beim